Decreto Legislativo 116/2020
Die Mitgliedsstaaten der EU setzen schrittweise die EU Rahmenrichtlinie 2018/851 und 2018/852 um und erlassen dazu eigene nationale Vorgaben.
In Italien handelt es sich um das Decreto Legislativo 116/2020. Ab dem 03.09.2020 besteht die gesetzliche Verpflichtung in Italien, Verpackungsmaterialien mit dem jeweiligen Recycling-Code zu kennzeichnen.
Wir bitten Sie umgehend, die Kennzeichnungen sicher zu stellen, um die Konformität zum 01.01.2022 zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Umweltkennzeichnung der Verpackungen | Chamber of Commerce Bolzano (handelskammer.bz.it)
Eine Einzelabstimmung sollte mit den entsprechenden Fachbereichen vereinbart werden.