Nutzungsbedingungen Daimler Truck Supplier Portal

Mit dem globalen Daimler Truck Supplier Portal und den darüber zur Verfügung gestellten Applikationen (nachfolgend gemeinsam: "Daimler Truck Supplier Portal") stellt die Daimler Truck AG (nachfolgend: "DAIMLER") registrierten Unternehmen (nachfolgend: "Partner") eine elektronische Informations- und Datenaustauschplattform zur Vereinfachung, Beschleunigung und effizienteren Durchführung von Geschäftsprozessen zur Verfügung.

1.    Geltungsbereich

  1. Das Daimler Truck Supplier Portal eröffnet den Partnern den sicheren und einheitlichen Zugriff auf sämtliche für den jeweiligen Partner freigegebene Applikationen.
  2. Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals durch den Partner im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit DAIMLER oder einem Unternehmen, an dem DAIMLER beteiligt ist (einschließlich Minderheitsbeteiligungen) ("DAIMLER Geschäftsbeziehung"). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder diese Nutzungsbedingungen ergänzende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung.
  3. Berechtigt zur Nutzung des zugriffsgeschützten Bereichs des Daimler Truck Supplier Portals sind ausschließlich registrierte Partner.
  4. DAIMLER ist berechtigt, das Daimler Truck Supplier Portal sowie diese Nutzungsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen wird DAIMLER den Partner vorab gesondert hinweisen. Der Partner kann der Änderung oder Ergänzung der Nutzungsbedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Hinweises widersprechen. Widerspricht der Partner den Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung oder Ergänzung als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen der Nichtausübung weist DAIMLER den Partner gesondert hin.

2. Zugang und Registrierung

  1. Der Zugang zum Daimler Truck Supplier Portal erfolgt online über die Domain supplier.daimlertruck.com. Der Partner hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen.
  2. Für Registrierungsanfragen ist die dem Partner von DAIMLER mitgeteilte Lieferantennummer zu verwenden und es sind die Angaben zu machen, die nach Maßgabe des Registrierungsprozesses auf dem Daimler Truck Supplier Portal erforderlich sind ("Registrierungsdaten"). Insbesondere sind dies die Unternehmensstammdaten sowie Angaben zu den registrierten Nutzern (z.B. dem Portal-Manager und den von diesem eingerichteten Usern). Einem Partner können mehrere Lieferantennummern zugeteilt sein, z.B. für verschiedene Standorte. Die Registrierung erfolgt einmal je Lieferantennummer.
  3. Die Registrierung des Partners im Daimler Truck Supplier Portal erfolgt durch den Portal-Manager unter Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen.
  4. Die Nutzerverwaltung, d.h. die Registrierung und Administration von berechtigten Nutzern des Partners ("User"), erfolgt im Rahmen der im Daimler Truck Supplier Portal von DAIMLER zur Verfägung gestellten Funktionalitäten durch den Portal-Manager. Der Portal-Manager ist insbesondere zuständig für die Vergabe von Nutzerberechtigungen für dem Datenaustausch mit DAIMLER dienende Applikationen. Der Portal-Manager muss zur Ausübung seiner Rolle umfassende Kenntnis von den Prozessen sowie den Rollen und Aufgaben der Mitarbeiter des Partners haben. Nähere Informationen zur Rolle des Portal-Managers sind in der VDA Empfehlung 4993 hinterlegt.
  5. Registrierungsanfragen für den Zugriff auf Applikationen durch vom Portal-Manager freigegebene User werden von DAIMLER geprüft. DAIMLER ist berechtigt, durch den Portal-Manager freigegebene Registrierungsanfragen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder freizugeben.
  6. Die Parteien dürfen ihren Mitarbeitern, Beauftragten und Subunternehmern Berechtigungen zum Zugriff auf das Daimler Truck Supplier Portal oder auf Daten der anderen Partei oder deren Beauftragte oder Subunternehmer nur erteilen, soweit dies für ihre jeweilige Aufgabe erforderlich ist und nur soweit andere vertragliche Vereinbarungen im Rahmen der DAIMLER Geschäftsbeziehung dies erlauben.

3. Zugang und Registrierung

  1. Der Partner ist verpflichtet, alle ihn und die DAIMLER Geschäftsbeziehung betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.
  2. Der Partner muss sicherstellen, dass alle Zugangsdaten zum Daimler Truck Supplier Portal sorgfältig gesichert und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Der Partner stellt insbesondere sicher, dass die für einzelne Applikationen vergebenen Zugangsdaten nur solchen Personen zugänglich sind, die für die jeweilige Applikation registriert und freigegeben wurden. Er ist darüber hinaus verpflichtet, DAIMLER umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang zum Daimler Truck Supplier Portal von Dritten missbraucht wurde.
  3. Der Partner stellt sicher, dass nur solche Personen als User registriert werden, die im Namen des Partners rechtsverbindliche Willenserklärungen abgeben dürfen, und Zugänge von Personen, die nicht oder nicht mehr zur Vertretung des Partners berechtigt sind, gesperrt werden. Der Partner haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat die Verwendung der Zugangsdaten nicht zu vertreten.
  4. Der Partner sichert zu, dass seine Registrierungsdaten vollständig und richtig sind und er ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten immer vollständig und auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei Änderungen sind die Daten im Daimler Truck Supplier Portal unverzüglich zu berichtigen.
  5. Der Partner sichert zu, dass er keine Software und Daten verwendet oder übermittelt, ausführt oder in das Daimler Truck Supplier Portal einstellt, wenn er hierzu nicht befugt ist oder diese geeignet sind, die technischen Einrichtungen, Software oder Daten von DAIMLER oder Dritten zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Darüber hinaus ist es dem Partner untersagt, bei Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals gegen die guten Sitten zu verstoßen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte von DAIMLER oder Dritten zu verletzen oder in sonstiger Form gegen geltendes Recht zu verstoßen.
  6. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, das Daimler Truck Supplier Portal funktionsuntauglich zu machen oder seine Nutzung zu erschweren, sind untersagt. Der Partner darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur von DAIMLER zur Folge haben können.
  7. Der Partner wird DAIMLER von etwaigen Ansprüchen Dritter aus einer Verletzung vorstehender Pflichten freistellen.

4. Sperrung des Zugangs und sonstige Maßnahmen

  1. DAIMLER ist berechtigt, den Zugang des Partners zum Daimler Truck Supplier Portal bei Beendigung der DAIMLER Geschäftsbeziehung, Verletzung wesentlicher Pflichten dieser Nutzungsbedingungen durch den Partner oder Sicherheitsvorfällen ganz oder teilweise sowie vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. DAIMLER wird den Partner hiervon per E-Mail in Kenntnis setzen. Mit der Sperrung des Zugangs endet für die Dauer der Sperrung das Recht des Partners zur Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals.
  2. DAIMLER wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen des Partners berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Partner eine Pflichtverletzung nicht verschuldet hat. DAIMLER wird die Sperre aufheben, sobald der Grund für die Sperrung entfällt.

5. Nutzungsrechte

  1. Das Recht des Partners zur Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals, einschließlich der von DAIMLER dem Partner über das Daimler Truck Supplier Portal zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente sowie freigegebenen Applikationen, ist nicht ausschließlich, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ausschließlich auf die vom Partner namentlich registrierten User. Das Recht zur Nutzung beschränkt sich zudem ausschließlich auf die Nutzung für Zwecke der DAIMLER Geschäftsbeziehung. Insoweit ist der Partner auch berechtigt, Dritten, insbesondere eigenen Zulieferern, Einsicht oder Auskunft zu gewähren, soweit dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist und nicht vertragliche Vereinbarungen im Rahmen der DAIMLER Geschäftsbeziehung dem entgegenstehen.
  2. Für einzelne Inhalte, z.B. über das Portal zum Download zur Verfügung gestellte Software, ist gegebenenfalls die Vereinbarung besonderer auf die spezifischen Inhalte bezogener Nutzungsrechtsbestimmungen erforderlich. Die Vereinbarung der besonderen Nutzungsrechtsbestimmungen erfolgt gesondert im Einzelfall.
  3. Das Nutzungsrecht endet mit Beendigung der DAIMLER Geschäftsbeziehung und anschließender Sperrung des Zugangs des Partners zum Daimler Truck Supplier Portal.
  4. Der Partner erkennt an, dass sämtliche am Daimler Truck Supplier Portal bestehenden Rechte, einschließlich sämtlicher geistigen Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sämtlicher sonstigen Schutzrechte, ausschließlich und unbeschränkt DAIMLER bzw. Dritten Lizenzgebern von DAIMLER zustehen. Es ist dem Partner nicht gestattet, das Daimler Truck Supplier Portal oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu bearbeiten, zu übersetzen und in derart abgeänderter Form oder im Original zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen oder diese, in ursprünglicher oder veränderter Form, außerhalb der DAIMLER Geschäftsbeziehung zu nutzen.
  5. Der Partner ist nicht berechtigt, das Daimler Truck Supplier Portal oder Teile hiervon zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren, oder in anderer Weise zu versuchen, in Quellensprache (Source Code) umzuwandeln. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie eine solche Handlung nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. §§ 69 d und 69 e UrhG) ausdrücklich erlaubt ist.
  6. Sofern der Partner Dokumente über das Daimler Truck Supplier Portal übermittelt oder in das Daimler Truck Supplier Portal einstellt, stellt der Partner sicher, dass – sofern solche Dokumente urheberrechtlich geschützt sind – der Partner über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.

6. Kosten

  1. Die Bereitstellung und Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals ist für den Partner kostenlos. Die im Rahmen der Nutzung anfallenden eigenen Aufwendungen des Partners, insbesondere für erforderliche Hard- und Software, sind von dem Partner selbst zu tragen.

7. Service Level und Support

  1. Der Anspruch auf Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals besteht nur im Rahmen der üblichen dem Stand der Technik entsprechenden technischen Verfügbarkeit. Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten kann es vorkommen, dass das Daimler Truck Supplier Portal oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen.
  2. DAIMLER wird wesentliche Fehler des Daimler Truck Supplier Portals innerhalb angemessener Frist beheben, was auch durch Zurverfügungstellung einer Umgehungslösung erfolgen kann.
  3. Da DAIMLER das Daimler Truck Supplier Portal unentgeltlich bereitstellt, gewährleistet DAIMLER darüber hinaus nicht die fehlerfreie und dauerhafte Funktionsfähigkeit des Daimler Truck Supplier Portals, seine Eignung für bestimmte Zwecke oder die Fehlerbehebung.
  4. Weiterhin gewährleistet DAIMLER nicht, dass das Daimler Truck Supplier Portal frei von Rechten Dritter ist. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit DAIMLER einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall ist DAIMLER dem Partner zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.
  5. DAIMLER stellt dem Partner 24x7 Support in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung. Die Kontaktdetails sind im Daimler Truck Supplier Portal hinterlegt.

8. Haftung

  1. Für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Leistungen haftet DAIMLER nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Arglist und für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die gesetzlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für die Haftung für Sach- und Rechtsmängel gilt Nr. 7.3.
  2. In allen anderen Fällen haftet DAIMLER nur wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, Körpers und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung von Kardinalpflichten ist im Falle von leichter Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für den Verlust von Daten haftet DAIMLER nur beschränkt auf den Aufwand, der bei regelmäßiger und angemessener dem jeweiligen Stand der Technik entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien des Partners eingetreten wäre.

9. Subunternehmer / Dritte

  1. DAIMLER ist berechtigt, Subunternehmern für den Betrieb und die Pflege des Daimler Truck Supplier Portals im erforderlichen Umfang den Zugriff auf das Daimler Truck Supplier Portal zu gewähren.
  2. Gewährt der Partner seinen Subunternehmern, Beauftragten oder sonstigen Dritten Zugriff auf das Daimler Truck Supplier Portal, so sind die vertraglichen Vereinbarungen mit diesen so zu gestalten, dass sie diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.

10. Geheimhaltung

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals bekannt werden, für die Dauer der Geschäftsbeziehung und für einen Zeitraum von 5 Jahren danach vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Etwaige gesondert vereinbarte Vertraulichkeitsvereinbarungen haben Vorrang.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder hinsichtlich derer die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informierten Partei befunden hatten, bevor sie sie von der informierenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.
  3. Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf beruft.
  4. Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.
  5. Die Parteien werden ihren Angestellten und Dritten, die von vertraulichen Informationen Kenntnis erhalten, die gleichen Verpflichtungen wie in dieser Nr. 10 beschrieben auferlegen, im Falle von Mitarbeitern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden.

11. Sicherung und Aufbewahrung von Daten

  1. Für die Aufbewahrung seiner Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten ist der Partner selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, eine ausreichende angemessene und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten außerhalb des Daimler Truck Supplier Portals sicherzustellen.

12. IT-Sicherheit und Datenschutz

  1. DAIMLER wird dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um nach Möglichkeit zu erreichen, dass
    1. nur für den Partner registrierte User mit ihren Zugangsdaten auf das Daimler Truck Supplier Portal zugreifen können und die darin zur Verfügung gestellten Daten Dritten nicht zugänglich oder durch Dritte manipulierbar sind;
    2. der Zugang zum Daimler Truck Supplier Portal sicher ist;
    3. elektronische Dokumente nach der Zustellung an den Partner oder an DAIMLER nicht mehr verändert werden können, es sei denn, bestimmte Applikationen sehen die Möglichkeit von Veränderungen gerade vor.
  2. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die für die Nutzung des Daimler Truck Supplier Portals geltenden Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage des Daimler Truck Supplier Portals unter „Anbieter/Datenschutz“ abrufbar.
  3. Der Partner ist für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, insbesondere gemäß Art. 13, 14 DSGVO, gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern und von ihm eingeschalteten Dritten selbst verantwortlich.
  4. Der Partner hat sicherzustellen, dass er hinsichtlich aller in das Daimler Truck Supplier Portal von ihm selbst oder von einem Dritten in seinem Auftrag eingestellten personenbezogenen Daten zur Verarbeitung berechtigt ist und er – soweit erforderlich – die entsprechenden Einwilligungen der betroffenen Personen vorab eingeholt hat.

13. Besondere Bedingungen für Applikationen

  1. Für einzelne Applikationen ist die Vereinbarung besonderer auf die spezifische Applikation bezogener Nutzungsbedingungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Applikationen, mittels derer Verträge abgeschlossen oder andere rechtsverbindliche Erklärungen abgegeben werden sollen. Die Vereinbarung der besonderen Nutzungsbedingungen erfolgt gesondert im Einzelfall je Applikation. Diese besonderen Nutzungsbedingungen haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

14. Vertragsübergang und Abtretungsausschluss

  1. Keine Partei ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung der anderen Partei, sei es im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge, auf einen Dritten zu übertragen.
  2. DAIMLER ist jedoch berechtigt, diese Nutzungsbedingungen als Ganzes auf ein mit DAIMLER im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen.
  3. § 354a HGB bleibt unberührt.

15. Sonstiges

  1. Die Nutzungsbedingungen und ihre Auslegung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort ist Stuttgart. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Stuttgart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.